Ist SerienStream.to oder "s.to" teilweise down? Seit dem 18. Dezember 2018 können viele Nutzer nicht auf die Webseite und die Streams zugreifen. Vor allem Vodafone-Kunden sind von Verbindungsproblemen beim umstrittenen Video-Streaming-Dienst betroffen. Für diese gibt es einen bestimmten Grund.Vodafone hat nämlich "s.to" per "Domain Name Service"(DNS)-Sperre gesperrt. Auf Nachfrage lies uns Vodafone das folgende Statement zukommen: Aufgrund der Bestimmungen des deutschen und europäischen Urheber- und
Telemedienrechts sind Access-Provider wie Vodafone unter bestimmten
Voraussetzungen gesetzlich verpflichtet, den Zugang zu Internetseiten
mit rechtswidrigen Inhalten zu sperren - z.B. zu illegalen
Streaming-Angeboten von Filmen und TV-Serien. Der Bundesgerichtshof
(BGH) hat diese Rechtslage inzwischen in einer Grundsatzentscheidung
konkretisiert - (Urteil vom 26.07.2018, I ZR 64/17 - Dead Island). Eine
solche Verpflichtung des Access-Providers zur Sperrung von
Internetseiten besteht laut BGH dann, wenn der Versuch des
Rechteinhabers erfolglos ist, den Betreiber des illegalen Angebots
direkt in Anspruch zu nehmen.
Aktuell hat der Rechte-Inhaber der TV-Serie "Das Boot" Vodafone zur
Sperrung von Domains aufgefordert, über die die Internetseite "s.to" und
"b.to" zugänglich sind. Der Rechteinhaber hat Vodafone gegenüber
glaubhaft gemacht, dass diese Serie über die Internetportale s.to und
bs.to ohne die erforderliche Zustimmung des Rechteinhabers und damit
illegal abrufbar ist. Der Rechteinhaber hat uns versichert, dass es ihm
nicht möglich ist, seine Rechte auf andere Weise durchzusetzen als durch
Sperrung des Zugangs zu diesen Seiten. Vodafone ist nach eingehender
juristischer Prüfung der Auffassung, dass wir nach Maßgabe der
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen aktuell zur Sperrung des Zugangs zu
diesen Internetseiten verpflichtet sind. Sobald diese Voraussetzungen
entfallen, wird Vodafone die Sperre wieder aufheben."
Konzernsprecher, Vodafone
Richtig abschalten können Provider das Portal allerdings nicht. Die Sperre kann ganz einfach durch die Nutzung eines anderen DNS-Servers umgangen werden.Quelle Netzwelt
Telemedienrechts sind Access-Provider wie Vodafone unter bestimmten
Voraussetzungen gesetzlich verpflichtet, den Zugang zu Internetseiten
mit rechtswidrigen Inhalten zu sperren - z.B. zu illegalen
Streaming-Angeboten von Filmen und TV-Serien. Der Bundesgerichtshof
(BGH) hat diese Rechtslage inzwischen in einer Grundsatzentscheidung
konkretisiert - (Urteil vom 26.07.2018, I ZR 64/17 - Dead Island). Eine
solche Verpflichtung des Access-Providers zur Sperrung von
Internetseiten besteht laut BGH dann, wenn der Versuch des
Rechteinhabers erfolglos ist, den Betreiber des illegalen Angebots
direkt in Anspruch zu nehmen.
Aktuell hat der Rechte-Inhaber der TV-Serie "Das Boot" Vodafone zur
Sperrung von Domains aufgefordert, über die die Internetseite "s.to" und
"b.to" zugänglich sind. Der Rechteinhaber hat Vodafone gegenüber
glaubhaft gemacht, dass diese Serie über die Internetportale s.to und
bs.to ohne die erforderliche Zustimmung des Rechteinhabers und damit
illegal abrufbar ist. Der Rechteinhaber hat uns versichert, dass es ihm
nicht möglich ist, seine Rechte auf andere Weise durchzusetzen als durch
Sperrung des Zugangs zu diesen Seiten. Vodafone ist nach eingehender
juristischer Prüfung der Auffassung, dass wir nach Maßgabe der
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen aktuell zur Sperrung des Zugangs zu
diesen Internetseiten verpflichtet sind. Sobald diese Voraussetzungen
entfallen, wird Vodafone die Sperre wieder aufheben."
Konzernsprecher, Vodafone
Richtig abschalten können Provider das Portal allerdings nicht. Die Sperre kann ganz einfach durch die Nutzung eines anderen DNS-Servers umgangen werden.Quelle Netzwelt
